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Bewerbungsunterlagen

Für Ihre Bewerbung benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen. Da die Bewerbung online erfolgt, scannen Sie diese bitte im Original ein und laden Sie anschließend im Bewerbungsportal hoch. Wir akzeptieren folgende Dateiformate: pdf, doc, jpg, rtf


  • Zeugnis und Transkript

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Transkripte und Zeugnisse über einen ersten Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach eingereicht werden (siehe Zugangsvorausetzungen). Nachweise über Studienabschlüsse, die im Sommersemester vor der Zulassung zum MAIB erreicht werden, können nachgereicht werden. Studierende, die noch kein Bachelorzeugnis vorlegen können, dürfen sich nur dann bewerben, wenn ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 40 ECTS-Punkte bis zum BA-Abschluss fehlen. ***Wichtig***  In diesem Fall muss Ihre Hochschule die aktuelle Durchschnittsnote berechnen, damit wir Ihren Rangplatz bestimmen können. Die Durchschnittsnote muss unbedingt aus dem von Ihrer derzeitigen Universität ausgestellten Unterlagen hervorgehen. Andernfalls wird Ihre Durchschnittsnote durch den automatisierten Prozess automatisch mit 5,0 bewertet, womit praktisch keine Chance auf eine erfolgreiche Bewerbung besteht.
  • Nachweis ausreichender Englischkenntnisse

Siehe Sprachnachweise.
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Siehe Sprachnachweise.
  • Lebenslauf

Bitte verfassen Sie den Lebenslauf so, dass Ihre fachlichen, methodischen und sozialen Erfahrungen und Kenntnisse erkennbar sind.
  • Motivationsschreiben

Das Motivationsschreiben sollte ca. 2 Seiten umfassen. Legen Sie dar weshalb Sie sich für den Studiengang und den Themenbereich der Internationalen Beziehungen interessieren.
  • Ausweisdokument (Kopie)

  • Hochschulzugangsberechtigung


  • Nachweise über relevante Berufs- bzw. Praxistätigkeiten (optional)

Hier können Sie Bescheinigungen relavanter Berufs- und Praxiserfahrungen mit einbringen. Hierbei sollte es sich um offizielle Bescheinigungen oder Arbeitszeugnisse Ihres Arbeitsgebers handeln. Die Praxiserfahrung muss einschlägig sein, das heißt ein Bezug zum Studium der internationalen Beziehungen muss klar erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, muss begründet werden, warum die Praxiserfahrung für den MAIB dennoch relevant ist. Praxiserfahrung kann im Rahmen von Berufserfahrung, Praktika oder freiwilligem gesellschaftlichen Engagement im In-und Ausland nachgewiesen werden. Achten Sie bitte darauf, dass bei Teilzeittätigkeiten der genaue Arbeitsumfang ersichtlich wird. Anerkannt werden nur offiziell ausgestellte Nachweise über bereits geleistete Tätigkeiten. Verträge und Zusagen können nicht berücksichtigt werden.
  • Nachweise über Auslandserfahrungen im Studium (optional)

Hier können Sie Studienleistungen nachweisen, die Sie im Ausland erbracht haben. "Ausland" ist dabei definiert als ein anderes Land als das, im dem die Hochschulreife erworben wurde.
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Exmatrikulationsbescheinigung

Von Bewerber*innen die in Deutschland studieren oder studiert haben, benötigen wir zusätzlich Ihre aktuelle Immatrikulations-, bzw. Exmatrikulationsbescheinigung

Wichtige Hinweise

  • Die Bewerbungsunterlagen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist vollständig hochgeladen worden sein. Bewerbungen per Fax oder Email oder Post werden nicht akzeptiert.
  • Allen Nachweisen über Studienabschlüsse und Studienleistungen, die im Ausland erworben wurden, muss eine Erklärung des Notensystems und ggf. des Kreditpunktesystems beigefügt werden.
  • Die Bewerbungsunterlagen können in deutscher oder in englischer Sprache eingereicht werden. Sind Nachweise über Hochschulabschlüsse, Diplomvor- oder Magisterzwischenprüfungen sowie Sprachkenntnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, müssen sowohl die Originaldokumente als auch amtlich beglaubigte Übersetzungen in Deutsch oder Englisch in der Online-Bewerbung hochgeladen werden.
  • Bewerber*innen, die im Auswahlverfahren einen Studienplatz zugeteilt bekommen, müssen ihre Unterlagen bei der Immatrikulation noch einmal im Original oder in amtlich beglaubigten Kopien vorlegen.


Rechtliche Grundlage
Die Zulassung im Masterstudiengang Internationale Beziehungen erfolgt auf der Grundlage brandenburgischen Hochschulrechts. Angaben nur gültig unter Vorbehalt der Zulassungsordnungsänderung