Springe direkt zu Inhalt

Zugangsvoraussetzungen

Die folgenden Zugangsvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein, um am Auswahlverfahren teilzunehmen:

  • ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse entsprechend DSH 2
  • Nachweis über englische Sprachkenntnisse entsprechend C1 gemäß GER

Die Zugangsvoraussetzungen im Detail

  1. Erster Studienabschluss: Zu den Zugangsvoraussetzungen zum MAIB gehört ein Bachelor- oder gleichwertiger berufsqualifizierender Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach, also z.B. Politikwissenschaft. Andere Abschlüsse können dann als „wesentlich“ anerkannt werden, wenn mindestens 45 ECTS in politikwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen erbracht und zum Zeitpunkt der Bewerbung mittels Transkript nachgewiesen werden. Die Nachweispflicht für die Einschlägigkeit Ihres Studiums liegt bei Ihnen. Wenn der politikwissenschaftliche Bezug anhand von Kurstiteln nicht erkennbar ist, müssten Sie Ihr Studientranskript entsprechend erläutern und durch Kursbeschreibungen ergänzen. Bei der Frage der Wesentlichkeit können Sie sich an folgender Liste von anerkannten Studienbereichen orientieren: insbesondere Politische Theorie, Politische Systeme, Vergleichende Politikwissenschaft, Internationale Politik, Verwaltungswissenschaft, Public Policy, Methoden der empirischen Sozialforschung, Völkerrecht, EU Recht oder Wirtschaftspolitik. Sie müssen Studienleistungen in mindestens drei dieser Bereiche nachweisen.

    Weitere Informationen

  2. Englischkenntnisse: Alle Bewerber:innen müssen sehr gute Englischkenntnisse nachweisen. Beachten Sie hierzu bitte die Vorgaben der Allgemeinen und Fachspezifischen Zulassungsordnungen in der jeweilig gültigen Fassung. Eine Übersicht der akzeptieren Nachweise finden Sie hier.
  3. Deutschkenntnisse: Alle Bewerber:innen müssen sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen. Beachten Sie hierzu bitte die Vorgaben der Allgemeinen und Fachspezifischen Zulassungsordnungen in der jeweilig gültigen Fassung. Eine Übersicht der akzeptieren Nachweise finden Sie hier.
Weitere Informationen

Wichtiger Hinweis: Studierende, die noch kein Bachelorzeugnis vorlegen können, dürfen sich nur dann bewerben, wenn ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 40 ECTS-Punkte bis zum Bachelorabschluss fehlen! In diesem Fall muss Ihre Hochschule die aktuelle Durchschnittsnote berechnen, damit wir Ihren Rangplatz bestimmen können.