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Sprachnachweise

Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören neben einem ersten Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach auch sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse.

Englischkenntnisse

Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Folgende Sprachprüfungen gelten als gleichwertige Nachweise:

  • Zertifikat UNIcert III oder IV
  • TOEFL® Internet-Based Test (iBT) oder TOEFL iBT Home Edition mit mindestens 95 Punkten
  • Cambridge English C1 Advanced (CAE) mit mindestens 180 Punkten
  • IELTS „Academic“ mit mindestens 7 Punkten in jedem Bereich
  • Zeugnis über den Abschluss eines englischsprachigen Studienganges einer anerkannten Hochschule
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Land mit Amtssprache Englisch erworben wurden
  • Pearson Test of English - PTE Academic mit mindestens 76 Punkten
  • Cambridge English C2 Proficiency (CPE)
  • Abgeschlossenes Studium der Anglistik / Amerikanistik
  • Sprachlehrer-Diplom für Englisch

Hinweis: Zu Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. (inklusive Sprachnachweise!)


Deutschkenntnisse

Bei Bewerber*innen, die nicht Deutsche* sind, gelten als Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen, die der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II) entsprechen:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), mind. Stufe 2
  • Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs
  • TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen 4 Teilprüfungen
  • Deutsches Sprachdiplom der Stufe II der Kultusministerkonferenz mit dem Niveau C1
  • Goethe-Zertifikat C2
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch
  • elc Deutsch C1 Hochschule mit mindestens der Note "gut"
  • Hochschulreife an einer deutschen Schule (ebenfalls Maturazeugnisse aus Österreich und der deutschsprachigen Schweiz)
  • Abgeschlossenes Studium der Germanistik im Hauptfach
  • Abschluss eines Studiums, das zu mehr als 50 % in deutscher Sprache durchgeführt wurde
  • Sprachlehrer:innen-Diplom für Deutsch
  • Hochschulabschluss als „Dolmetscher“ oder „Übersetzer“ mit Deutsch als Hauptfach

*Als deutsche:r Staatsbürger:in reichen Sie hier bitte ein Ausweisdokument ein

Hinweis: Zu Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen (inklusive Sprachnachweise!). Bitte beachten Sie, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nur die oben genannten Nachweise anerkennen können. Andere Nachweise führen zur Ablehnung Ihrer Bewerbung.