Sprachnachweise
Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören neben einem ersten Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach auch sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse.
Englischkenntnisse
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Folgende Sprachprüfungen gelten als gleichwertige Nachweise:
- Zertifikat UNIcert III oder IV
- TOEFL® Internet-Based Test (iBT) oder TOEFL iBT Home Edition mit mindestens 95 Punkten
- Cambridge English C1 Advanced (CAE) mit mindestens 180 Punkten
- IELTS „Academic“ mit mindestens 7 Punkten in jedem Bereich
- Zeugnis über den Abschluss eines englischsprachigen Studienganges einer anerkannten Hochschule
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Land mit Amtssprache Englisch erworben wurden
- Pearson Test of English - PTE Academic mit mindestens 76 Punkten
- Cambridge English C2 Proficiency (CPE)
- Abgeschlossenes Studium der Anglistik / Amerikanistik
- Sprachlehrer-Diplom für Englisch
Hinweis: Zu Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. (inklusive Sprachnachweise!)
Deutschkenntnisse
Bei Bewerber*innen, die nicht Deutsche* sind, gelten als Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen, die der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II) entsprechen:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), an einer deutschsprachigen Hochschule oder an einem deutschen Studienkolleg mit gültiger Registrierung bei der HRK, Stufe DSH-2 oder DSH-3
- eine der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) gleichwertige Feststellungsprüfung
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen 4 Teilprüfungen
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Zweite Stufe (DSD II) mit dem Niveau C1 in allen 4 Teilprüfungen
- Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C2: "Großes deutsches Sprachdiplom" (GDS)
- Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch
- Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule mit mindestens "gut" bestanden
- Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht, mit Nachweis der zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse Deutsch
- Abgeschlossenes Studium der Germanistik im Hauptfach
- Nachweis über den Abschluss eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschsprachigen Hochschule
- ausländische Zeugnisse, die gemäß Ziffer 3 der Vereinbarung „Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ ausgewiesen sind
- Sprachlehrer-Diplom für Deutsch
- Hochschulabschluss als „Dolmetscher“ oder „Übersetzer“ mit Deutsch als Hauptfach
*Als deutsche:r Staatsbürger:in reichen Sie hier bitte ein Ausweisdokument ein
Hinweis: Zu Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. (inklusive Sprachnachweise!)