Sprachnachweise
Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören neben einem ersten Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach auch sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse.
Englischkenntnisse
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Folgende Sprachprüfungen gelten als gleichwertige Nachweise:
- Zertifikat UNIcert III oder IV
- TOEFL® Internet-Based Test (iBT) oder TOEFL iBT Home Edition mit mindestens 95 Punkten
- Cambridge English C1 Advanced (CAE) mit mindestens 180 Punkten
- IELTS „Academic“ mit mindestens 7 Punkten in jedem Bereich
- Zeugnis über den Abschluss eines englischsprachigen Studienganges einer anerkannten Hochschule
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Land mit Amtssprache Englisch erworben wurden
- Pearson Test of English - PTE Academic mit mindestens 76 Punkten
- Cambridge English C2 Proficiency (CPE)
- Abgeschlossenes Studium der Anglistik / Amerikanistik
- Sprachlehrer-Diplom für Englisch
Hinweis: Zu Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. (inklusive Sprachnachweise!)
Deutschkenntnisse
Bei Bewerber*innen, die nicht Deutsche* sind, gelten als Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen, die der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH II) entsprechen:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), mind. Stufe 2
- Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs
- TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen 4 Teilprüfungen
- Deutsches Sprachdiplom der Stufe II der Kultusministerkonferenz mit dem Niveau C1
- Goethe-Zertifikat C2
- Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch
- elc Deutsch C1 Hochschule mit mindestens der Note "gut"
- Hochschulreife an einer deutschen Schule (ebenfalls Maturazeugnisse aus Österreich und der deutschsprachigen Schweiz)
- Abgeschlossenes Studium der Germanistik im Hauptfach
- Abschluss eines Studiums, das zu mehr als 50 % in deutscher Sprache durchgeführt wurde
- Sprachlehrer:innen-Diplom für Deutsch
- Hochschulabschluss als „Dolmetscher“ oder „Übersetzer“ mit Deutsch als Hauptfach
*Als deutsche:r Staatsbürger:in reichen Sie hier bitte ein Ausweisdokument ein
Hinweis: Zu Bewerbungsschluss müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen (inklusive Sprachnachweise!). Bitte beachten Sie, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nur die oben genannten Nachweise anerkennen können. Andere Nachweise führen zur Ablehnung Ihrer Bewerbung.