Masterarbeit
Zur Masterarbeit kann auf Antrag zugelassen werden, wer im Masterstudiengang Internationale Beziehungen an einer der beteiligten Universitäten immatrikuliert ist und die erforderlichen Studienleistungen erbracht hat (hierzu zählen auch das Berufspraktikum sowie der Nachweis eines obligatorischen Auslandssemesters).
Die Masterarbeit zeigt, dass der/die Kandidat/in in der Lage ist, ein Problem der Internationalen Beziehungen selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten.
Planen Sie Ihr Studium so, dass Sie Ihre Masterarbeit im vierten Fachsemester schreiben können. Bedenken Sie dabei, dass die in allen Basis- und Aufbaumodulen vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen (auch das Praktikum!) vor Beginn des Bearbeitungszeitraums erbracht worden sein müssen.Bei Anmeldungen zur Masterarbeit können die Leistungsnachweise der im laufenden Semester erbrachten Leistungen nachgereicht werden. Die Nachreichfrist dieser Leistungsnachweise wird auf das Datum der Abgabe der Masterarbeit festgesetzt.
Die Anmeldung zur Masterarbeit muss zu einem der folgenden Terminen in der Geschäftsstelle des MAIB persönlich abgegeben oder an diese per Post geschickt werden (es zählt der Poststempel):
Anmeldung (Zulassung ab 2010)
- 1. März oder 1. Juni für das Sommersemester,
- 1. September oder 1. Dezember für das Wintersemester
Der Bearbeitungsbeginn beginnt jeweils vierzehn Tage später. Der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit umfasst vier Monate. Die Masterarbeit soll ca. 20.000 Wörter umfassen.
Anmeldung (Zulassung bis 2009)
- 1. März mit Bearbeitungszeitraum 1. April bis 31. Juli
- 1. April mit Bearbeitungszeitraum 1. Mai bis 31. August
- 1. Mai mit Bearbeitungszeitraum 1. Juni bis 30. September
- 1. September mit Bearbeitungszeitraum 1. Oktober bis 31. Januar
- 1. Oktober mit Bearbeitungszeitraum 1. November bis 28. Februar
- 1. November mit Bearbeitungszeitraum 1. Dezember bis 31. März
Der Bearbeitungsbeginn beginnt jeweils einen Monat später. Der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit umfasst vier Monate. Die Masterarbeit soll ca. 20.000 Wörter umfassen.
Hier geht es zu den Infos bzgl. Masterthesis des Doppelmaster MAIB/MGIMO.
Entscheidung über Prüfer und Prüferinnen
Sie sollten Ihr Studium so organisieren, dass Sie Seminare von potentiellen Erst- und Zweitbetreuern ihre Masterarbeit besuchen. Eine gute Betreuung ist eine zentrale Voraussetzung zum Verfassen einer erfolgreichen Masterarbeit. Sie haben das Recht, beide Prüfer/innen vorzuschlagen, der Prüfungsausschuss entscheidet über Ihre Vorschläge.
Prüfungsberechtigt sind Prüfer/innen, die mindestens promoviert sind. Eine/r der Prüfer/innen muss eine Professur inne haben muss. Eine/r der Prüfer/innen muss aus dem Lehrkörper des MAIB (entsprechend dem Gutachterpool) stammen. Der/die zweite Prüfer/in kann auch von außerhalb der beteiligten Universitäten kommen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, Ihr Betreuungsteam durch eine Spezialisten/eine Spezialistin (regional, thematisch oder methodologisch) zu ergänzen.
Bitte berücksichtigen Sie dabei, das sicher gestellt ist, dass beide Gutachter bei Ihrer mündlichen Prüfung (gilt für Zulassung ab 2010) anwesend sind. Bei der Wahl der Betreuer/in sollten Sie auch berücksichtigen, wie hoch Ihr Beratungsbedarf und –Bedürfnis ist. Einige Prüfer/innen legen viel Wert darauf, Ihren Prüfling intensiv zu betreuen und zu begleiten, andere möchten nur wenige Impulse geben. In jedem Fall sollten Sie das Einverständnis der Prüfer/innen einholen, bevor Sie diese im Antrag angeben. Es empfiehlt sich dazu, die gewünschten Prüfer/innen mit einem ausgearbeiteten Exposé zu kontaktieren.
Sollten Sie aus besonderen Gründen von den oben genannten Regeln abweichen, müssen Sie einen Antrag an die Prüfungsausschüsse stellen, in dem sie eine hinreichende Begründung liefern.
Thema
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurück gegeben werden. Ist der/die Kandidat/in aus von ihm/ihr nicht zu vertretenden Gründen an der weiteren Bearbeitung gehindert, so kann auf begründeten schriftlichen Antrag die Abgabefrist durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses um die Zeit der Verhinderung – jedoch höchstens um vier Wochen – verlängert werden. Dauert die Verhinderung länger, so hat der/die Kandidat/in das Thema zurückzugeben. Das Thema gilt dann als nicht ausgegeben.
Unterlagen zur Anmeldung
Nur vollständig ausgefüllte Unterlagen inklusive Themenvorschlag und Unterschriften der Gutachter/innen und des Antragstellenden werden vom Prüfungsbüro des MAIB angenommen. Bitte nennen Sie im Anmeldeformular jeweils einen Dozenten/eine Dozentin, den/die Sie als Erst- bzw. Zweitgutachter/in vorschlagen. Der Dozent/die Dozentin muss sein/ihr Einverständnis per Unterschrift dokumentieren. Ihre Anmeldung muss zudem einen mit Ihrem Erstgutachter/Ihrer Erstgutachterin abgesprochenen Themenvorschlag für Ihre Masterarbeit beinhalten. Es ist dabei Ihre Aufgabe, entsprechend frühzeitig einen Termin mit ihrem/ihrer Erstbetreuer/in auszumachen und sich mit ihm/ihr auf einen Themenvorschlag zu einigen. Der Erstgutachter/die Erstgutachterin muss diesen Vorschlag im Anmeldeformular gegenzeichnen.
Abgabe Masterarbeit
Bei Abgabe der Master-Arbeit hat der/die Kandidat/in schriftlich zu versichern, dass er/sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Abschlussarbeit wird in dreifacher Ausfertigung - und nur gelocht und geheftet (NICHT gebunden!) - zum Abgabetermin an die Geschäftsstelle des Master-Studienganges geschickt oder persönlich dort abgegeben. Die Adresse lautet:
Freie Universität Berlin
Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaft
Geschäftsstelle des MAIB
Ihnestr. 26, Raum 009
14195 Berlin
Bitte reichen Sie eine "Anmeldung zum Studienabschluss" (gemäß § 10 der Prüfungsordnung) bei der Abgabe Ihrer Master-Arbeit im Prüfungsbüro für den MAIB ein.
Nach Eingang dieser und der Gutachten der Masterarbeit an der MAIB Geschäftsstelle, wird der erfolgreiche Studienabschluss durch ein Zeugnis bescheinigt. Mit dem Zeugnis über den bestandenen Studienabschluss wird der Hochschulgrad Master of Arts (abgekürzt: M.A.) verliehen.
Für Studierende mit Zulassung ab 2010 wird die Masterarbeit zusätzlich vor den Gutachtern verteidigt. Die Verteidigung dauert mindestens 20 Minuten.
Gemeinsamer Studiengang von:
Freie Universität Berlin
Humboldt Universität Berlin
Universität Potsdam