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Masterarbeit

Die Masterarbeit ist der Abschluss Ihres Studiums. Nach ihrer erfolgreichen Prüfung wird Ihnen der akademische Grad Master of Arts verliehen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Studium von Beginn an so zu planen, dass Sie Ihre Masterarbeit im vierten Semester schreiben können.

Voraussetzungen:

  • Nachweis von abgeschlossenen Studienleistungen im Umfang von mindestens 75 Leistungspunkten

Organisatorisches

Thema/Titel

Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ist der*die Kandidat*in aus von ihm*ihr nicht zu vertretenden Gründen an der weiteren Bearbeitung gehindert, so kann auf einen entsprechenden Antrag hin ausnahmsweise die Abgabefrist durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses um die Zeit der Verhinderung – jedoch höchstens um vier Wochen – verlängert werden. Dauert die Verhinderung länger, so hat der*die Kandidat*in das Thema zurückzugeben. Das Thema gilt dann als nicht ausgegeben. Die Änderung des Titels ist nach Anmeldung der Master-Arbeit nur noch mit Zustimmung des Prüfungsausschusses möglich.


Prüfer und Prüferinnen

Eine gute Betreuung und Vorbereitung ist ein entscheidender Faktor für das Verfassen einer gelungenen Masterarbeit. Wir empfehlen allen Studierenden daher, sich bereits zu Beginn mit der Frage auseinanderzusetzen, welche thematischen Schwerpunkte Inhalt Ihrer Masterarbeit sein könnten und möglichst früh den Kontakt mit möglichen Prüfer*innen, etwa den Dozierenden der von Ihnen besuchten Seminare aufzunehmen.

Bei der Wahl der Betreuer*innen sollten Sie auch berücksichtigen, wie hoch Ihr Betreuungsbedarf ist. Einige Prüfer*innen legen viel Wert darauf, Ihren Prüfling intensiv zu betreuen und zu begleiten. Andere möchten nur wenige Impulse geben. In jedem Fall sollten Sie das Einverständnis der Prüfer*innen einholen, bevor Sie diese im Antrag angeben. Es empfiehlt sich dazu, die gewünschten Prüfer*innen mit einem ausgearbeiteten Exposé zu kontaktieren. Sie haben das Recht, beide Prüfer*innen vorzuschlagen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann anhand der folgenden Kriterien über Ihre Vorschläge.

  • Prüfungsberechtigt sind nur Personen, die mindestens promoviert sind.
  • Mindestens eine*r der Prüfer*innen muss eine Professur inne haben oder habilitiert sein.
  • Mindestens Eine*r der Prüfer*innen muss zudem aus dem Gutachterpool des MAIB stammen. Somit wird sichergestellt, dass ein*e Prüfer*in aus dem Fachbereich der Internationalen Beziehungen Ihre Arbeit betreut.
  • Der*Die zweite Prüfer*in kann auch von außerhalb der beteiligten Universitäten kommen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, Ihr Prüfungsteam durch einen Spezialisten*eine Spezialistin (regional, thematisch oder methodologisch) zu ergänzen.

Gutachter*innenliste

MAIB Gutachter*innenliste SoSe 2024


Unterlagen zur Anmeldung

Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungs-Formulare inklusive Themenvorschlag und Unterschriften der Gutachter*innen und des Antragstellenden werden vom Prüfungsbüro des MAIB angenommen. Bitte nennen Sie im Anmeldeformular jeweils eine*n Dozent*in, den*die Sie als Erst- bzw. Zweitgutachter*in vorschlagen. Der*Die Dozent*in muss sein*ihr Einverständnis per Unterschrift dokumentieren. Eine digitale Signatur ist hierfür ausreichend. Ihre Anmeldung muss zudem einen mit Ihrem*Ihrer Erstgutachter*in abgesprochenen Themenvorschlag für Ihre Masterarbeit beinhalten. Es ist dabei Ihre Aufgabe, entsprechend frühzeitig einen Termin mit Ihrem*Ihrer Erstbetreuer*in auszumachen und sich mit ihm*ihr auf einen Themenvorschlag zu einigen. Der*Die Erstgutachter*in muss diesen Vorschlag im Anmeldeformular gegenzeichnen.

Die Anmeldung erfolgt rein digital – eine zusätzliche Anmeldung in Papierfassung ist nicht notwendig. Bitte reichen Sie die Anmeldung gesammelt als PDF-Datei beim Prüfungsbüro ein. 

Anmeldetermine

Jedes Jahr gibt es fünf reguläre Termine zur Anmeldung Ihrer Masterarbeit.

  • 1. Februar
  • 1. April
  • 1. Juli
  • 1. Oktober
  • 1. Dezember

Der Bearbeitungszeitraum beginnt am Tag nach der Ausgabe des Themas und beträgt 24 Wochen. Das Thema wird in der Regel jeweils vierzehn Tage nach Anmeldung der Masterarbeit ausgegeben. Die Masterarbeit soll insgesamt ca. 20.000 Wörter umfassen.

Hier geht es zu den Informationen zur Masterthesis des Doppelmaster MAIB/MGIMO.


Abgabe Masterarbeit

Bei Abgabe der Masterarbeit hat der*die Kandidat*in schriftlich zu versichern, dass er*sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Bitte reichen Sie zeitgleich mit der Abgabe Ihrer Masterarbeit eine "Anmeldung zum Studienabschluss" ein.

Die Abschlussarbeit erfolgt rein digital. Auf Papierfassungen von Abschlussarbeiten wird generell verzichtet. Bitte schicken Sie Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei zum Abgabetermin an die Geschäftsstelle (masterib@polsoz.fu-berlin.de) und das Prüfungsbüro (ma-int-bez@polsoz.fu-berlin.de).