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Zulassungsverfahren

Die Entscheidung darüber, wer einen der 45 verfügbaren Plätze im Masterstudiengang Internationale Beziehungen erhält, fällt in einem zweistufigen Verfahren:

1. Prüfung der Zugangsvoraussetzungen

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Unterlagen darauf geprüft, ob die Bewerber*innen die formalen Voraussetzungen (einschlägiger erster Studienabschluss und Sprachnachweise) erfüllen. Alle, auf die dies zutrifft, kommen in die "zweite Runde".

2. Die Auswahlentscheidung

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen in der "ersten Stufe" fällt die Zulassungskommission die Entscheidung über die Zulassung zum Programm.

Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erstellt die Zulassungskommission eine Rangfolge der Bewerber*innen. Dabei spielen eine Reihe von Kriterien eine wichtige Rolle, welche mit folgender Gewichtung in die Wertung miteinfließen:

  • Durschnittsnote oder Abschlussnote des Studiums: 64%

  • Relevante Praxiserfahrung: 16 %

  • Qualität des Motivationsschreibens: 10 %

  • Auslandserfahrung im Studium: 10 %

Die genaue Punkteverteilung, insb. Zur Praxiserfahrung und zum Auslandsstudium finden Sie in §5 Absatz (3) der
fachspezifischen Zulassungsordnung. Die offiziellen Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden ab Ende Juli verschickt. Das Bewerbungs- und Zulassungsbüro bemüht sich allerdings die ersten Bewerber*innen auf der Rangliste früher zu kontaktieren. Wir bitten von Nachfragen zum Bewerbungsstatus abzusehen.


Zulassungsordnung

Die Auswahlentscheidung wird von der Universität Potsdam im Einvernehmen mit dem Lenkungsgremium des Studiengangs und entsprechend der gültigen Zulassungsordnung getroffen. Die für die Berliner Seite zuständige Gemeinsame Kommission erkennt die nach diesem Verfahren getroffene Auswahlentscheidung an.

Die Allgemeine Zulassungsordnung gilt in Verbindung mit der fachspezifischen Zulassungsordnung des gemeinsamen Masterstudiengangs Internationale Beziehungen.