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Praktika

Studierende des Master-Studiengangs Internationale Beziehungen müssen ein dreimonatiges Vollzeitpraktikum absolvieren. Das Praktikum soll den Studierenden einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen, sie mit den Anforderungen und Problemzusammenhängen in der Praxis konfrontieren und die Einübung, Überprüfung und Ergänzung der bisherigen im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen. Damit üben die Praktika eine wichtige Orientierungsfunktion für eine realitätsgerechte Ausrichtung des Master-Studiengangs sowie die spätere Berufswahl aus. Diese Leistung wird durch einen entsprechenden Nachweis bestätigt.

Eine Aufteilung des Praktikums in inhaltlich sinnvolle Abschnitte von mindestens vier Wochen ist möglich. Wird ein Praktikum angestrebt, das ein Urlaub-Semester beansprucht, so besteht die Möglichkeit sich für diese Zeit von der Teilnahmeflicht an Lehrveranstaltungen befreien zu lassen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Koordinationsstelle des MAIB. Informationen zum Thema Urlaub-Semester erhalten Sie bei Ihrem Immatrikulationsbüro.  In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Zeit einer anderen gleichwertigen praktischen Tätigkeit als Praktikum anerkennen. Eine studienrelevante Berufsausbildung gilt als Äquivalent für das Praktikum. Die Anerkennung einer Berufsausbildung erfolgt durch Vorlage des Ausbildungszeugnisses beim Prüfungsausschuss (die Abfassung eines Praktikumsberichtes ist hier nicht erforderlich).

Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt dem/der Studierenden. Bei der allgemeinen Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen geben der/die jeweilige Praktikumsbeauftragte und die Lehrenden im Master-Studiengang Internationale Beziehungen dem/der Studierenden Beratung und Hilfestellung. Die Lehrenden im Master-Studiengang Internationale Beziehungen bemühen sich in Zusammenarbeit mit dem/der jeweiligen Praktikumsbeauftragten um die Erschließung geeigneter Plätze sowie um die Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kontakte mit den Organisationen und Institutionen, die diese zur Verfügung stellen.

Die Tätigkeiten während des Praktikums sollen sich nicht auf das bloße Kennenlernen und die passive Beobachtung von Arbeitsbereichen beschränken. Vielmehr kommt es darauf an, dass die Praktikantinnen und Praktikanten nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit mit konkreten Aufgabenstellungen betraut werden, damit sie sich mit den tatsächlichen Arbeitsweisen und –abläufen der jeweiligen Organisationen oder Institutionen vertraut machen können. Es ist wünschenswert, dass die Praktikantinnen und Praktikanten nach einer Einführung in die Aufgaben und Inhalte ihrer Arbeit fachlich und persönlich so in das Organisationsgefüge und die Arbeitsstrukturen integriert werden, dass sie im Rahmen ihres Arbeitszusammenhangs teilweise selbstständige und eigenverantwortliche Arbeiten zu übernehmen vermögen. Es soll versucht werden, in der jeweiligen Organisation oder Institution Kontaktpersonen zu gewinnen.

Hier geht es zur Praktikumsberatung

 

 


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© 2007  Masterstudiengang "Internationale Beziehungen" |  Feedback  |
Stand: 03.03.2011

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