Springe direkt zu Inhalt

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus Mitgliedern aller drei Universitäten zusammen. Er besteht aus drei professoralen Mitgliedern, einem weiteren akademischen Mitglied sowie einem studentischen Mitglied. Anfragen an den Prüfungsausschuss richten Sie bitte zu den folgenden Themen:

  • Learning Agreements sowie weitere Anfragen zum Thema Vorab-Anerkennung zu absolvierender Kurse im Ausland (weitere Informationen auch hier)
  • Anträge auf Anerkennung von Leistungen aus vorherigem Studium oder dem Ausland (bitte nutzen Sie dieses Formular)
  • Anträge auf Einstufung
  • Anträge auf Notenverbesserung (einmal möglich)
  • sonstige Anträge an den Prüfungsausschuss

Der Prüfungsauschluss entscheidet alle zwei Wochen über eingehende Anliegen, sofern es sich um Routine-Angelegenheiten handelt. Bitte achten Sie daher darauf, Ihre Unterlagen rechtzeitig einzureichen.

Wenn Sie das ERASMUS-Programm der Humboldt-Universität oder der Universität Potsdam nutzen, stellen Sie nur den Antrag auf Vorabanerkennung beim Prüfungsausschuss. Mit der ausgestellten Vorabanerkennung wenden Sie sich daraufhin direkt an die verantwortliche Person der jeweiligen Universität (HU: Claudia Matthes; UP: Ricarda Stremlow), um das Learning Agreement zu schließen. 


Vorsitzende

Prof. Dr. Tanja A. Börzel


Kontakt

E-Mail: PA-MAIB@polsoz.fu-berlin.de


Grundsatzbeschlüsse des PA MAIB

Präzisierung §12 SPO Notenverbesserung

Der Prüfungsausschuss des MAIB präzisiert die SPO in der gültigen Fassung von 2019 in § 12 wie folgt:
„In Bezug auf eine eventuelle Wiederholung von Prüfungsleistungen und Notenverbesserung gilt die jeweilige Rahmenprüfungsordnung der Universität, welche das Modul und die entsprechende Lehrveranstaltung anbietet. In Abweichung von dieser Regelung gilt aus Gründen der Gleichbehandlung nur die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O) in der jeweils geltenden Fassung, unabhängig von der Hauptimmatrikulation der jeweiligen Studierenden, der Zugehörigkeit der Prüfer*innen oder der universitären Zugehörigkeit der jeweiligen Lehrveranstaltung. Damit gilt für eine Notenverbesserung § 13, insbesondere Abs. 3 und 4 der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O) entsprechend. Es ist maximal ein Freiversuch zur Notenverbesserung gemäß den Vorgaben der BAMA-O (§ 13, Abs. 3 und 4) möglich. Damit gilt, dass es sich um eine innerhalb der Regelstudienzeit erbrachte Prüfung handeln muss und der Freiversuch zur Notenverbesserung spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der Note beim Prüfungsausschuss beantragt werden muss. Es kann grundsätzlich nur eine Veranstaltung gleichen Typs zur Notenverbesserung gewählt werden“

Präzisierung § 11 (5) der SPO MAIB, Prüfer*innen MA

Der Prüfungausschuss des MAIB beschließt, dass § 11 (5) der SPO MAIB präzisiert wird durch Ergänzung des folgenden Satzes: "Eine oder einer der Prüfungsberechtigten muss im Bereich der Internationalen Beziehungen forschen und lehren". 

Zulassung KI-basierter Tools in Prüfungen

Der Prüfungsausschuss des MAIB beschließt: KI-basierte Tools sind in Prüfungen unter Aufsicht, z.B. Klausuren, NICHT zugelassen. KI-basierte Tools sind in Prüfungen ohne Aufsicht, z.B. Hausarbeite, als Hilfsmittel zugelassen. Die Verwendung muss entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Der Prüfungsausschuss des MAIB beschließt, dass Anträge auf Nachteilsausgleich nach dem nach Berliner Hochschulrecht und §11 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO), unabhängig von der Hauptimmatrikulation der jeweiligen Studierenden, zu behandeln sind. Gemäß § 11 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung haben Studierende Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, "...die durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft machen, dass sie oder er wegen Behinderungen im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX oder wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, eine Leistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der vorgesehenen Zeit abzulegen." Des Weiteren gelten die Formalien der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen an der Freien Universität Berlin. Diese umfassen die Einreichung des Antrags des/der Studierenden, eines ärztlichen Attests oder Gutachtens und des Empfehlungsschreibens der Beratungsstelle.

Festlegung der Frist der Rückgabemöglichkeit Masterarbeits-Thema

Der Prüfungsausschuss des MAIB präzisiert § 11 Abs. 8 SPO 2019 in Verbindung mit Grundsatzbeschluss RSPO FU für Masterarbeitsmodul (01.02.23) wie folgt:
„In Bezug auf eine eventuelle Rückgabe des Themas gilt die jeweilige Rahmenordnung der Universität,an welcher die Masterarbeit angemeldet wurde. In Abweichung von dieser Regelung gilt mit Grundsatzbeschluss des PA MAIB vom 01.02.23 nur diese Ordnung in Verbindung mit der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) in der jeweils geltenden Fassung für das Masterarbeitsmodul. Gemäß § 14 Abs. 4 RSPO legt der Prüfungsausschuss eine Frist von 4 Wochen ab dem Termin der Ausgabe des Themas der Masterarbeit fest. Eine Rückgabe muss in schriftlicher Form erfolgen und ist aktenkundig zu machen.“

Anwendung der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin für das Masterarbeitsmodul SPO 2019

Der Prüfungsausschuss des MAIB präzisiert § 1 Abs. 2 der SPO wie folgt:
„(2) Für die an der Freien Universität Berlin zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen gilt diese Ordnung in Verbindung mit der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) in der jeweils geltenden Fassung. Für die an der Humboldt-Universität zu Berlin zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen gilt diese Ordnung in Verbindung mit der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) in der jeweils geltenden Fassung. Für die an der Universität Potsdam durchzuführende Leistungserfassung gilt diese Ordnung in Verbindung mit der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O) in der jeweils geltenden Fassung; Bestimmungen dieser Ordnung gehen im Übrigen denen der BAMA-O nach § 31a BAMA-O vor, die Aufgaben des Studienbüros werden nach § 8 Abs. 5 Satz 2 BAMA-O auf die Geschäftsstelle des Masterstudiengangs Internationale Beziehungen an der Freien Universität Berlin übertragen. In Abweichung von dieser Regelung gilt für das Modul ‚Masterarbeit‘ gemäß § 11 dieser Ordnung nur diese Ordnung in Verbindung mit der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) in der jeweils geltenden Fassung."

Anrechnung von Kursen aus dem Ausland Workload Äquivalenz

Kurse aus dem Ausland können im Masterstudiengang Internationale Beziehungen als Äquivalent zu einem gesamten Modul angerechnet werden, wenn durch die Studierenden ein Arbeitsaufwand im folgenden Umfang pro Modul sowie eine gleichartige Leistung (siehe Studienordnung) nachgewiesen werden kann. Eine solche Gleichwertigkeit muss vor Belegung durch den Prüfungsausschuss bzw. seine*n Beauftragte*n bestätigt werden. Die inhaltliche Prüfung der beantragten Kurse anhand der Lernziele und Inhalte der jeweiligen Module bleibt dessen ungeachtet grundsätzlich immer Teil jeder Anerkennung von Kursen aus dem Ausland.

Anträge für eine solche Anerkennung richten Sie mit den folgenden Formularen sowie einem Nachweis über den zu erbringenden Workload an den Prüfungsausschuss:

  • Antrag auf Anerkennung bzw. Learning Agreement/Beiblatt zum Learning Agreement
  • eine aktuelle Leistungsübersicht aus Campus Management
  • Kursbeschreibungen der anzurechnenden Kurse

Modulname

Arbeitsaufwand in Stunden

Internationale Institutionen und transnationale Politik

300

Internationale Wirtschaftsbeziehungen und politische Ökonomie

300

Transformationen, Regionen und vergleichende Außenpolitik

300

Internationale Konflikte, Sicherheit und Frieden

300

EU-Studien

300

Vertiefung Internationale Beziehungen

300

Methoden I/II

300

Forschung Internationale Beziehungen I, II, III

390

Zusammensetzung Gutachter*innenpool gemäß § 11(5) der SPO (2019)

Der Gutachter*innenpool besteht aus den Mitgliedern des Lenkungsgremiums, etatisiertem promoviertem Personal in den Arbeitsbereichen der im Lenkungsgremium vertretenen Professor*innen sowie den Professor*innen mit einer politikwissenschaftlichen Venia legendi und den in Politikwissenschaft promovierten WiMis, die mindestens zwei Kurse im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich des Master IB in den letzten vier Semestern gelehrt haben.

Anmeldung/Abgabe Masterarbeit sowie aller weiteren Anträge rein digital

Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt rein digital. Das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit wird per pdf an das Prüfungsbüro eingereicht. Die benötigten Unterschriften erfolgen digital. Auf die Einreichung von Papierfassungen von Abschlussarbeiten wird zukünftig generell verzichtet. Abschlussarbeiten werden als PDF eingereicht. Auch alle weiteren Anträge werden nur noch in rein digitaler Form angenommen.

Präzisierung Modul: Überfachlicher Bereich

Die Studienordnung in der gültigen Fassung von 2019 wird wie folgt präzisiert: §8, Nr. 7, Abs. 2 (S. 407): „Es sind weitere Leistungen im Umfang von insgesamt 10 LP in einem oder zwei Modulen aus anderen Masterstudiengängen der drei am Masterstudiengang beteiligten Universitäten oder in einer Fremdsprache zu absolvieren. Inhaltlich haben die Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, aus einer breiten Palette an überfachlichen Modulen anderer Fächer zu wählen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit Fragestellungen und Problembereichen beschäftigen“ wird wie folgt präzisiert in „Es sind weitere Leistungen im Umfang von insgesamt 10 LP in einem oder zwei Modulen aus anderen Masterstudiengängen der drei am Masterstudiengang beteiligten Universitäten oder in einer Fremdsprache zu absolvieren. Inhaltlich haben die Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, aus einer breiten Palette an überfachlichen Modulen anderer Fächer zu wählen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit Fragestellungen und Problembereichen mit Bezug zu den Internationalen Beziehungen beschäftigen. Lehrveranstaltungen anderer MA-Studiengänge der drei Partneruniversitäten, die als einschlägig in das MAIB-KVV auf genommen wurden, können nicht im überfachlichen Bereich angerechnet werden.“

Präzisierung Modul: Überfachlicher Bereich, Fremdsprachen

Die Studienordnung in der gültigen Fassung von 2019 wird wie folgt präzisiert: §8, Nr. 7, Abs. 2 (S. 407): „Es sind weitere Leistungen im Umfang von insgesamt 10 LP in einem oder zwei Modulen aus anderen Masterstudiengängen der drei am Masterstudiengang beteiligten Universitäten oder in einer Fremdsprache zu absolvieren“ . Es wird festgelegt, dass 10 LP in einer Fremdsprache durch einen Sprachkurs im Umfang von insgesamt 8 Semesterwochenstunden + Vor- und Nachbereitung = 300 Stunden Zeitaufwand insgesamt erreicht werden können. (Eine Kombination zur Erreichung der 10 LP ist natürlich weiterhin möglich).

Präzisierung der Schwerpunktausweisung EU-Studien

Die Studienordnung in der gültigen Fassung von 2019 wird wie folgt präzisiert:

- Modulbeschreibung EU-Studien (S. 417): Der Satz „Die Studentinnen und Studenten, die den Schwerpunkt EU Studien belegen, müssen das Wahlpflichtmodul EU Studien sowie das Pflichtmodul Überfachliches zu Internationale Beziehungen II belegen.“ wird präzisiert in „Die Studentinnen und Studenten, die den Schwerpunkt EU Studien belegen, müssen das Wahlpflichtmodul EU Studien sowie ein weiteres Modul mit Bezug zu EU belegen (bspw. Europarecht im Überfachlichen Bereich oder EU-Schwerpunkt in Forschung I/II/III)“

- Ausweisung EU-Studien im Zeugnis, wenn das Modul EU-Studien belegt wird und ein weiteres Modul mit EU-Bezug belegt wird.