Springe direkt zu Inhalt

Praktika

Studierende des Masterstudiengangs Internationale Beziehungen müssen ein sechswöchiges Praktikum in Vollzeit absolvieren. Das Praktikum soll den Studierenden einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen, sie mit den Anforderungen und Problemzusammenhängen in der Praxis konfrontieren und die Einübung, Überprüfung und Ergänzung der bisherigen im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen. Prinzipiell ist es in diesem Rahmen auch möglich 2 unterschiedliche Praktika mit einer Dauer von jeweils (mindestens) 3 Wochen zu absolvieren.

Wird ein längeres Praktikum angestrebt, besteht die Möglichkeit hierfür ein Urlaubssemester zu nehmen und sich somit für die entsprechende Zeit von der Teilnahmeflicht an Lehrveranstaltungen befreien zu lassen. Weitere Informationen zum Thema Beurlaubung erhalten Sie beim Immatrikulationsbüro Ihrer Hauptuniversität.

In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Zeit einer anderen gleichwertigen praktischen Tätigkeit als Praktikum anerkennen. Eine studienrelevante Berufsausbildung gilt als Äquivalent für das Praktikum. Die Anerkennung einer Berufsausbildung erfolgt durch Vorlage des Ausbildungszeugnisses beim Prüfungsausschuss.

Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt dem*der Studierenden. Es ist wünschenswert, dass die Praktikant*innen dabei fachlich und persönlich so in das Organisationsgefüge und die Arbeitsstrukturen integriert werden, dass sie im Rahmen ihres Arbeitszusammenhangs teilweise selbstständige und eigenverantwortliche Arbeiten übernehmen können.

Nachweis über das Praktikum

Folgende Nachweise sind spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Praktikums bei der Praktikumsstelle der Universiät Potsdam abzugeben.

  • Nachweis der Ableistung eines sechswöchigen Praktikums in Vollzeit. (38,5 Stunden wöchentlich entsprechen einem Praktikum in Vollzeit.) Werden weniger Stunden in der Woche abgeleistet, wird die Praktikumsdauer entsprechend auf die Wochenarbeitsstunden umgerechnet. Die wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden müssen vom Praktikumsgeber in einem entsprechenden Praktikumszeugnis bescheinigt werden. Falls vom Praktikumsgeber während des Praktikums Urlaub gewährt wird, wird dieser nicht auf die Praktikumszeit angerechnet. Gleiches gilt für Fehlzeiten aus anderen Gründen
  • Tätigkeitsbescheinigung des Praktikumsgebers mit Angaben über Dauer, Arbeitszeit und Tätigkeitsmerkmale
  • In Form und Inhalt sachgerechter Praktikumsbericht
Nach einer Prüfung dieser Nachweise erfolgt die Eintragung Ihrer Leistungen ins Campus Management.