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Zulassungsverfahren

Die Entscheidung darüber, wer einen der 30 verfügbaren Plätze im Masterstudiengang "Internationale Beziehungen" erhält, fällt in einem zweistufigen Verfahren.

Prüfung der Zugangsvoraussetzungen

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Unterlagen darauf geprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber die formalen Voraussetzungen (einschlägiger erster Studienabschluss und Sprachnachweise) erfüllen. Alle, auf die dies zutrifft, kommen in die "zweite Runde".

 

Die Auswahlentscheidung

Etwa zwei Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist und nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen in der "ersten Stufe" fällt die Zulassungskommission die Entscheidung über die Zulassung zum Programm.

Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erstellt die Zulassungskommission eine Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber. Dabei spielen eine Reihe weiterer Kriterien eine wichtige Rolle:

Den dreißig, nach diesen Kriterien besten Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid. Sollten unter  diesen dreißig  Studierenden sein, die den ihnen zugewiesenen Platz nicht in Anspruch nehmen möchten, werden die freiwerdenden Plätze im Nachrückverfahren vergeben.

 

 


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Stand: 03.08.2010

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