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Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvorraussetzungen in der Zusammenfassung:

  • ein erster Studienabschluss in einem für den MAIB wesentlichen Fach

  • nachgewiesene sehr gute Englischkentnisse

  • nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse

Diese drei Zulassungsvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt werden, um am Auswahlverfahren teilzunehmen.

 

Die Zulassungsvoraussetzungen im Detail
  1. Studienabschluss: ein Bachelor- oder ein gleichwertiger berufsqualifizierender Abschluss des Studiums in einem für das Studium im Master-Studiengang Internationale Beziehungen wesentlichen Fach an einer Universität oder einer nach Landesrecht gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder der Nachweis eines gleichwertigen ausländischen Abschlusses.
  2. Englischkenntnisse: Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Englisch ist, der Nachweis von Englischkenntnissen entsprechend dem Cambridge Certificate of Proficiency oder Nachweis gleichwertiger Englischkenntnissen.
  3. Deutschkenntnisse: Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, der Nachweis von Deutschkenntnissen durch Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder gleichwertige Nachweise.

Nachweise über Studienabschlüsse die im vorhergehenden Sommersemester erreicht werden, können nachgereicht werden. In diesem Fall fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine offizielle Bestätigung Ihrer Hochschule über das zu erwartende Abschlussdatum bei. Die Pflicht zum Nachweis bisheriger Studienleistungen und Noten bleibt davon unberührt.
Nachweise über Sprachprüfungen die vor dem 1. Februar statt fanden, können nachgereicht werden, wenn hierzu die Anmeldungen zu den Sprachprüfungen innerhalb der Bewerbungsfrist hochgeladen wurden.


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Stand: 12.08.2010

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