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Leistungen aus dem Ausland

An einer ausländischen Universität im Auslandssemester erbrachte Studienleistungen

Studierende, die ein Auslandssemester beabsichtigen oder bereits ein Auslandssemester absolviert haben, können auf Antrag an einer ausländischen Universität erbrachte Leistungen im Master-Studiengang Internationale Beziehungen (MAIB) anerkennen lassen.  Es können maximal bis zu 30 Leistungspunkte anerkannt werden.

Anträge werden gestellt an

Prüfungsausschuss Master-Studiengang Internationale Beziehungen
Freie Universität Berlin
Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft
Ihnestr. 26, Raum 009
14195 Berlin

Tips zur Annerkennung

Eine Beratung mit der MAIB Geschäftsstelle vor dem Auslandsemester wird immer empfohlen. Dies ermöglicht es, mit den Studenten zu klären, welche Kurse im Rahmen des MAIB Studienverlaufsplan anerkannt werden können. Anträge sollten zu Beginn, können aber auch nach Beendigung des Auslandssemesters gestellt werden  (iwenn zum Beispiel nähere Information zu dem Studienangebot im Ausland nicht zugänglich war). Studierende sollten explizit klarstellen für welche MAIB Module Sie die im Ausland erbrachte Studienleistung anerkennen lassen wollen.

Zu Beginn des Auslandssemesters können Sie ein formloses Learning Agreement beantragen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass Sie sich bereits im Voraus über die vor Ort angebotenen Kurse und Prüfungsformen informieren und dies dem Prüfungsbüro des MAIB mitteilen. Das Prüfungsbüro prüft die Möglichkeit der Anrechnung auf der Grundlage der voraussichtlich erlangten Kompetenzen der Studierenden. Werden Lernerfolge, die für den MAIB angestrebt werden, voraussichtlich erreicht, so folgt bei erfolgreicher Absolvierung im Voraus genannter Kurse eine Anrechnung entsprechend dem Learning Agreement.

Da es für Studierende nicht immer möglich ist, bereits vor Antritt des Auslandssemesters über die notwendigen Kursangebote vor Ort zu erfahren, so kann auch im Nachhinein eine Anrechnung erfolgen. Hierzu wird ebenfalls geprüft, inwiefern die im Ausland erlernten Kompetenzen mit jenen des MAIB kompatibel sind. Dabei sind ausdrücklich vermittelte Kompetenzen gemeint und nicht die Inhalte der Veranstaltungen.

Beratung

Neben Auslandsämtern der Universitäten können Sie jederzeit auch die Geschäftsstelle des MAIB konsultieren. Dies wird besonders dann empfohlen, wenn Sie im Rahmen der Regelstudienzeit Ihr Studium abschliessen möchten und hierzu den Abschluss einiger MAIB Module im Ausland erbringen möchten.

 


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Stand: 24.01.2012

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